(c) 2004-2006 Günther Emig, Kleist-Archiv Sembdner, Heilbronn
Von diesem Schüttelreim des Dichters Erich Mühsam können sicherlich die Jugendämter ein Lied singen, wenn sie zahlungsunwillige Väter zu einer Unterschrift unter eine sofort vollstreckbare Unterhaltsverpflichtung zwingen müssen. Wenn sich also Personen öffentlich und unwidersprochen einer Vaterschaft bezichtigen lassen, so müssen schon gute Gründe dafür vorhanden sein. Einer davon ist sicherlich dann gegeben, wenn die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Erzeuger und Erzeugnis keinen finanziellen Schaden (mehr) verursachen. Ein anderer, wenn man sich seines Sprößlings - vorsichtig gesprochen: zumindest nicht schämen muß.
Dabei weiß doch jeder Jurist: Pater semper incertus. Oder, wie die Amerikaner kurz und bündig zu sagen pflegen: Mother's baby, father's – maybe.
Wiederholt ist nun ein Vaterschaftsverhältnis zwischen dem Käthchen und pressebekannten Heilbronner Fest-Organisatoren behauptet worden. Weil aber der Erfolg bekanntlich viele Väter hat, bringen wir ungefragt einen weiteren Namen ins Spiel, wenn wir uns dabei auch bewußt sind, daß es sich eher um ein nutzloses Mitglied der menschlichen Gesellschaft handelt, um einen, dem auf Erden nicht zu helfen war, ein gewisser Heinrich von K. - dem man mit Recht vorhalten kann, daß er vermutlich nie am Tatort (H.) gesehen ward. Wir stellen also den touristischen "Käthchen"-Vätern - mit gewissen Einschränkungen in bezug auf seine Vorzeigbarkeit - jenen HvK an die Seite.
Ehrlich gesagt, vermuten wir ohnehin, daß jener heute vielbesuchte Tatort nicht wegen eines inzwischen völlig unzeitgemäßen Theaterstücks diesen Bekanntheitsgrad in der großen weiten Welt hat, sondern durch die alle zwei Jahre stattfindende Wahl der Stadtschönsten. Und wenn Touristen aus Übersee kommen, dann doch wohl vor allem, um vor Ort Deutschlands süßeste Puppe zu kaufen.